Angesichts der rasanten Entwicklung der künstlichen Intelligenz hat heute ein Gerichtsurteil in Hamburg neue Diskussionen über die Erhebung und Nutzung von KI-Trainingsdaten ausgelöst. Dieser Fall löste nicht nur öffentliche Überlegungen zum Verhältnis zwischen KI und Urheberrecht aus, sondern lieferte auch eine wichtige Referenz für den rechtlichen Rahmen für die künftige KI-Entwicklung.
Ursache des Vorfalls war, dass die gemeinnützige Organisation LAION unerlaubt ein urheberrechtlich geschütztes Bild von der Website einer Bildagentur heruntergeladen hatte. LAION hat dieses Bild mit einer zugehörigen Beschreibung gepaart und in einen kostenlosen Datensatz namens LAION-5B aufgenommen. Dieser riesige Datensatz enthält bis zu 5,85 Milliarden Bild- und Textkombinationen und wird häufig für das KI-Training verwendet.
Hinweis zur Bildquelle: Das Bild wird von KI generiert und vom Dienstanbieter Midjourney autorisiert
Angesichts einer Urheberrechtsklage gegen einen Fotografen fällte das Landgericht Hamburg ein überraschendes Urteil. Das Gericht räumte zwar ein, dass es sich bei dem Verhalten von LAION um eine urheberrechtlich geschützte Vervielfältigung handelte, stellte jedoch fest, dass es sich dabei um Text- und Data-Mining handelte, die gemäß § 60d UrhG für die nichtkommerzielle wissenschaftliche Forschung zulässig sei. Das Gericht legte besonderen Wert auf die spezifischen Arbeitsweisen von LAION und nicht auf seine Organisationsstruktur. Da die von LAION veröffentlichten Datensätze kostenlos sind und zu Forschungszwecken verwendet werden, verfolgen sie keine kommerziellen Interessen.
Es ist erwähnenswert, dass das Gericht darauf bestand, dass dies den gemeinnützigen Charakter von LAION nicht beeinträchtigt, auch wenn es kommerzielle Unternehmen gibt, die diesen Datensatz nutzen. Diese Sichtweise stellt zweifellos eine wichtige Unterstützung für KI-Forschungseinrichtungen bei der Datenerhebung dar.
Dieses Urteil löst jedoch nicht alle Probleme vollständig. Das Gericht entschied nicht darüber, ob die umfassendere Text- und Data-Mining-Ausnahme von Artikel 44b anwendbar sein könnte. Diese Bestimmung erlaubt das Kopieren rechtmäßig erworbener Werke für Text- und Data-Mining, verlangt jedoch, dass solche Kopien gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Gleichzeitig können Rechteinhaber durch die Bereitstellung eines maschinenlesbaren Hinweises in ihren Online-Werken Nutzungsrechte behalten. Das Gericht äußerte Zweifel daran, dass die Website der Fotoagentur einen solchen Hinweis enthielt.
Angesichts der Bedeutung und des kontroversen Charakters des Falles wird der Fotograf wahrscheinlich vor einem höheren Gericht Berufung einlegen. Obwohl dieses Urteil den Forschungseinrichtungen Hoffnung gibt, KI-Trainingsdaten zu sammeln, bleibt die Frage bestehen, ob dies auch gewinnorientierten Unternehmen möglich ist. Vor allem Unternehmen wie OpenAI, die ohne Genehmigung urheberrechtlich geschützte Daten aus dem Internet für Schulungen nutzen, könnten vor weiteren rechtlichen Herausforderungen stehen.
Derzeit sind in diesem Bereich mehrere Klagen anhängig, der bemerkenswerteste davon ist der Rechtsstreit zwischen der New York Times und OpenAI. Die Ergebnisse dieser Fälle werden tiefgreifende Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung der KI-Branche haben.
Dieses deutsche Gerichtsurteil bietet eine neue Perspektive auf das Verhältnis zwischen KI und Urheberrecht. Dabei geht es nicht nur um das Gleichgewicht zwischen technologischer Innovation und dem Schutz des geistigen Eigentums, sondern spiegelt auch wider, wie sich das Recht an das sich schnell verändernde technologische Umfeld anpasst. Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der KI-Technologie kann es zu immer mehr ähnlichen rechtlichen und ethischen Fragen kommen, die von allen Bereichen der Gesellschaft diskutiert und gelöst werden müssen.
In Zukunft müssen wir möglicherweise ein Gleichgewicht zwischen der Förderung von KI-Innovationen und dem Schutz der Rechte der Urheber finden. Dies kann eine Überarbeitung des Urheberrechts, die Einführung neuer Lizenzierungsmechanismen oder die Erforschung neuer Kooperationsmodelle zwischen KI-Unternehmen und Inhaltserstellern umfassen. Auf jeden Fall zeigt uns dieser Fall zweifellos die komplexen rechtlichen und ethischen Herausforderungen, mit denen die Entwicklung von KI konfrontiert ist, und bietet auch eine wichtige Referenz für die Formulierung relevanter Richtlinien in der Zukunft.